abGEZockt! - Besonders betroffen sind die einzelnen Selbsständigen, Klein- und Mittelständische Unternehmen, aber auch Privathaushalte, die bisher kein Fernseh- oder Radiogerät vorhalten, aber einen PC oder ein internetfähiges "Händi". Dabei genügt der Besitz eines internetfähigen Gerätes. Es ist nicht relevant, ob tatsächlich über das Internet Radio gehört wird oder die Onlineangebote der Öffentlich-Rechtlichen genutzt werden.
Natürlich wird gerne gesehen, wenn ein und die selbe Person die Gebühren mehrfach bezahlt. So z.B. erst privat, dann für's Büro, für das Autoradio und nochmal für die PC's. Hurra.